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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09   

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https://dejure.org/2009,25134
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09 (https://dejure.org/2009,25134)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 13 B 204/09 (https://dejure.org/2009,25134)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 13 B 204/09 (https://dejure.org/2009,25134)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 13 A 2916/06
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
    Grundlegend insoweit OVG NRW, Urteil vom 19. September 2007 - 13 A 4955/00 -, juris, mit weiteren Nachweisen; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 13 A 2916/06 -, juris; so im Ergebnis auch schon Prütting, RettG NRW, 3. Auflage 2001, § 19 Rn. 29; Fehn/Kupfer, in: Steegmann, Recht des Feuerschutzes und des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen, Stand Januar 2009, § 19 RettG Rn. 28 und § 20 RettG Rn. 21.

    Das folgt auch heute noch aus den Feststellungen, die der rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers wegen Brandstiftung und schweren Betruges zugrunde gelegen haben und die das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung unter ausführlicher Wiedergabe und Einbeziehung der Gründe des Senatsbeschlusses vom 17. Juli 2008 - 13 A 2916/06 - zutreffend gewürdigt hat.

    Auf dieser Grundlage sind die vom Senat im Beschluss vom 17. Juli 2008 (13 A 2916/06) geäußerten Zweifel daran, dass sich der Antragsteller aus dem operativen Geschäft vollständig zurückgezogen hat, nicht ausgeräumt worden.

  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
    Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa die Beschlüsse vom 28. August 2007 - 1 BvR 2157/07 -, NJW 2008, 1369; vom 12. März 2004 - 1 BvR 540/04 -, NVwZ-RR 2004, 545; vom 13. August 2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3617 f.; Beschluss vom 26. September 2001 - 1 BvR 1426/01 -, juris; sowie vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530.
  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2009 - 13 B 204/09
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2024 - 13 B 1037/23

    Widerruf Mietwagen Zuverlässigkeit Geschäftsführer Geschäftsführerwechsel Zäsur

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2009 - 13 B 204/09 -, juris, Rn. 16 f., m. w. N. aus der Rspr. des BVerfG.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2012 - 13 ME 9/12

    Teleologische Reduktion des Verbots der Erteilung vorläufiger

    a) Der Sache nach hat das Verwaltungsgericht zutreffend eine entsprechende Prüfung vorgenommen, wenngleich es den Maßstab, wonach für eine Ablehnung der begehrten Krankentransportgenehmigung die Unzuverlässigkeit des Bewerbers nicht mit letzter Gewissheit bewiesen sein muss, sondern "hinreichende Zweifel" an der Zuverlässigkeit ausreichen sollen, in rechtlich bedenklicher Weise unter Rückgriff auf die zum Rettungsdienstrecht des Landes Nordrhein-Westfalen ergangene obergerichtliche Rechtsprechung (grundlegend: Urt. v. 19.09.2007 - 13 A 4955/00 -, juris Rdnrn. 72 ff.; zuletzt: Beschl. v. 30.04.2009 - 13 B 204/09 -, juris Rdnr. 9) entwickelt hat: Der Wortlaut des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NRettDG ist anders ausgestaltet, als die Reglung in § 19 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 RettG NRW.
  • VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 624/09

    Krankentransporte nur mit inländischer Genehmigung

    Das wäre allenfalls dann der Fall, wenn die ausgeübte Tätigkeit genehmigungsfähig wäre und die Klägerin deshalb ohne Weiteres einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gehabt hätte (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2009 - 13 B 204/09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 13 A 1456/10

    Anspruch auf Erteilung einer rettungsrechtlichen Genehmigung bei Vorliegen der

    Der Senat hatte bereits in seinen den Kläger betreffenden Entscheidungen - vgl. Beschlüsse vom 30. April 2009 - 13 B 204/09 - und vom 17. Juli 2008 - 13 A 2916/06 - ausgeführt, dass die Voraussetzungen für eine Zuverlässigkeit des Klägers nach dieser Vorschrift nicht erfüllt sind.
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